Rechtsprechung
BVerfG, 18.05.2020 - 2 BvR 2404/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 34a Abs 3 BVerfGG, VwGO
Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - keine Auslagenerstattung bei stattgebender Hauptsacheentscheidung nach Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe im Eil- und im ...
- rewis.io
Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - keine Auslagenerstattung bei stattgebender Hauptsacheentscheidung nach Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe im Eil- und im ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 34a Abs. 3
Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - datenbank.nwb.de
Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung - keine Auslagenerstattung bei stattgebender Hauptsacheentscheidung nach Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes - unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe im Eil- und im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 06.09.2018 - 13 ME 300/18
- OVG Niedersachsen, 02.10.2018 - 13 ME 300/18
- BVerfG, 18.05.2020 - 2 BvR 2404/18
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2020, 857
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 18.05.2020 - 2 BvR 2404/18
So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie deren Begehren selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ). - BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77
Untersuchungsgegenstand
Auszug aus BVerfG, 18.05.2020 - 2 BvR 2404/18
Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ). - BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus BVerfG, 18.05.2020 - 2 BvR 2404/18
Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, Rn. 13).
- BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89
Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem …
Auszug aus BVerfG, 18.05.2020 - 2 BvR 2404/18
So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie deren Begehren selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ). - BVerfG, 29.05.2018 - 2 BvR 2767/17
Nichtannahme einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig …
Auszug aus BVerfG, 18.05.2020 - 2 BvR 2404/18
Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, Rn. 13). - BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 382/83
Auslagenerstattung bei Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge …
Auszug aus BVerfG, 18.05.2020 - 2 BvR 2404/18
Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ).